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  - "People & HR Strategy"
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# 10 zentrale TVöD-Änderungen 2026 für Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst

Die Tarifanpassungen im TVöD ab 2026 erfordern von öffentlichen Arbeitgebern eine frühzeitige systemseitige und strategische Umsetzung der Entgelterhöhungen sowie strukturellen Neuerungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und operativen Effizienz.

## Inhaltsverzeichnis
- [1. Lineare Entgelterhöhung zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent](#1-lineare-entgelterhoehung-zum-1-mai-2026-um-28-prozent)
- [2. Differenzierte Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe](#2-differenzierte-jahressonderzahlung-je-nach-entgeltgruppe)
- [3. Freiwillige Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden ab 2026](#3-freiwillige-arbeitszeiterhoehung-auf-bis-zu-42-stunden-ab-2026)
- [4. Steigende Ausbildungs- und Studienentgelte um 75 Euro monatlich](#4-steigende-ausbildungs-und-studienentgelte-um-75-euro-monatlich)
- [5. Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 – jetzt schon mitdenken](#5-zusaetzlicher-urlaubstag-ab-2027-jetzt-schon-mitdenken)
- [6. Dynamisierung bestimmter Zulagen ab 2027](#6-dynamisierung-bestimmter-zulagen-ab-2027)
- [7. Anpassung von Schicht- und Wechselschichtzuschlägen](#7-anpassung-von-schicht-und-wechselschichtzuschlaegen)
- [8. Budgetplanung und Personalkostenrückstellungen aktualisieren](#8-budgetplanung-und-personalkostenrueckstellungen-aktualisieren)
- [9. Überprüfung von Stellenbewertungen und Eingruppierungen](#9-ueberpruefung-von-stellenbewertungen-und-eingruppierungen)
- [10. Interne Kommunikation und Führungskräfte-Briefing vorbereiten](#10-interne-kommunikation-und-fuehrungskraefte-briefing-vorbereiten)
- [Fazit: TVöD-Änderungen 2026 erfordern proaktive Vorbereitung](#fazit-tvoed-aenderungen-2026-erfordern-proaktive-vorbereitung)
- [Häufig gestellte Fragen zu Executive Coaching ROI:](#haeufig-gestellte-fragen-zu-executive-coaching-roi)

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- Description: 10 zentrale TVöD-Änderungen 2026 für Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst

Der TVöD unterliegt mit jeder Tarifrunde gezielten Anpassungen, die für Personalabteilungen im öffentlichen Dienst unmittelbare operative Konsequenzen haben. Für 2026 steht insbesondere die zweite Stufe der linearen Entgelterhöhung an, begleitet von Änderungen bei der Jahressonderzahlung, neuen Arbeitszeitoptionen und erhöhten Ausbildungsentgelten. HR-Verantwortliche in Kommunen, Verwaltungen und verwaltungsnahen Organisationen müssen diese Regelungen nicht nur kennen, sondern rechtzeitig in Entgeltabrechnung, Budgetplanung und interne Kommunikation überführen. Die folgende Übersicht zeigt zehn zentrale Änderungen und deren praktische Bedeutung für die Personalarbeit.

## 1. Lineare Entgelterhöhung zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent

Ab dem 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte im TVöD bundesweit um 2,8 Prozent. Diese Erhöhung ist die zweite Stufe des Tarifabschlusses aus der Runde 2025/2027 und betrifft alle Entgeltgruppen gleichermaßen. Für Personalabteilungen bedeutet das: Sämtliche Entgelttabellen müssen zum Stichtag in Payroll-Systemen, Zeitwirtschaftslösungen und Selbstbedienungsportalen aktualisiert sein.

Besonders relevant wird die Anpassung überall dort, wo Vergütungsbestandteile prozentual an das Tabellenentgelt gekoppelt sind – etwa bei Zulagen, übertariflichen Zuschlägen oder internen Sonderzahlungen. Deshalb sollten Tarifbindung, Übergangsregelungen und Stufenlaufzeiten bei Neueinstellungen oder Höhergruppierungen im Kontext der neuen Tabellenwerte geprüft werden.

Zusätzlich empfiehlt sich eine Abstimmung mit Controlling und Finanzabteilung, um die Auswirkungen auf Personalkostenbudgets und Wirtschaftspläne transparent zu machen. Gerade bei größeren Organisationen summieren sich die 2,8 Prozent erheblich und sollten bereits in der Jahresplanung 2026 einkalkuliert werden.

- [1. Lineare Entgelterhöhung zum 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent](https://corporateshift.de/#1-lineare-entgelterhoehung-zum-1-mai-2026-um-2-8-prozent)
- [2. Differenzierte Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe](https://corporateshift.de/#2-differenzierte-jahressonderzahlung-je-nach-entgeltgruppe)
- [3. Freiwillige Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden ab 2026](https://corporateshift.de/#3-freiwillige-arbeitszeiterhoehung-auf-bis-zu-42-stunden-ab-2026)
- [4. Steigende Ausbildungs- und Studienentgelte um 75 Euro monatlich](https://corporateshift.de/#4-steigende-ausbildungs-und-studienentgelte-um-75-euro-monatlich)
- [5. Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 – jetzt schon mitdenken](https://corporateshift.de/#5-zusaetzlicher-urlaubstag-ab-2027-jetzt-schon-mitdenken)
- [6. Dynamisierung bestimmter Zulagen ab 2027](https://corporateshift.de/#6-dynamisierung-bestimmter-zulagen-ab-2027)
- [7. Anpassung von Schicht- und Wechselschichtzuschlägen](https://corporateshift.de/#7-anpassung-von-schicht-und-wechselschichtzuschlaegen)
- [8. Budgetplanung und Personalkostenrückstellungen aktualisieren](https://corporateshift.de/#8-budgetplanung-und-personalkostenrueckstellungen-aktualisieren)
- [9. Überprüfung von Stellenbewertungen und Eingruppierungen](https://corporateshift.de/#9-ueberpruefung-von-stellenbewertungen-und-eingruppierungen)
- [10. Interne Kommunikation und Führungskräfte-Briefing vorbereiten](https://corporateshift.de/#10-interne-kommunikation-und-fuehrungskraefte-briefing-vorbereiten)
- [Fazit: TVöD-Änderungen 2026 erfordern proaktive Vorbereitung](https://corporateshift.de/#fazit-tvoed-aenderungen-2026-erfordern-proaktive-vorbereitung)

## 2. Differenzierte Jahressonderzahlung je nach Entgeltgruppe

Die Jahressonderzahlung wird 2026 weiter angepasst – jedoch nicht einheitlich über alle Entgeltgruppen hinweg. Beim Bund gelten ab 2026 gestaffelte Sätze: Beschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 8 erhalten 95 Prozent des Monatsentgelts, EG 9a bis 12 erhalten 90 Prozent, und in den Gruppen 13 bis 15 sind es 75 Prozent. Im kommunalen Bereich wird die Sonderzahlung hingegen einheitlich auf 85 Prozent angehoben, wobei für den Pflegebereich abweichende Werte gelten können.

Diese Differenzierung macht interne Kommunikation komplexer, weil Beschäftigte unterschiedlicher Entgeltgruppen unterschiedliche Sonderzahlungen erhalten. HR muss daher klare, zielgruppengerechte Informationen bereitstellen, um Nachfragen und mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Besonders in gemischten Teams aus kommunalen und Bundesdienststellen kann es Erklärungsbedarf geben.

Für die Abrechnung selbst sollten Personalverantwortliche sicherstellen, dass die gestaffelten Prozentsätze systemseitig korrekt hinterlegt sind und bei automatisierten Berechnungen keine Verwechslungen auftreten. Zudem bietet sich dieser Zeitpunkt an, um interne FAQs zur Sonderzahlung zu aktualisieren und Führungskräfte entsprechend zu briefen.

## 3. Freiwillige Arbeitszeiterhöhung auf bis zu 42 Stunden ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 können Beschäftigte ihre Wochenarbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden erhöhen – befristet auf 18 Monate mit Option auf Verlängerung. Für diese Mehrarbeit sind tariflich festgelegte Zuschläge vorgesehen. Diese Regelung zielt darauf ab, Engpässe in Dienststellen flexibler auszugleichen und Beschäftigten gleichzeitig eine attraktive Mehrverdienstoption zu bieten.

Aus Sicht der Personalverwaltung ergeben sich daraus mehrere Handlungsfelder: Zunächst muss die tarifliche Regelung intern kommuniziert und in Dienstvereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen überführt werden. Außerdem sollten Führungskräfte geschult werden, wie sie entsprechende Anfragen rechtssicher behandeln und dokumentieren. Denn die Freiwilligkeit muss jederzeit gewahrt bleiben.

Zusätzlich ist eine zeitwirtschaftliche Erfassung erforderlich, die zwischen regulärer Arbeitszeit, freiwilliger Erhöhung und klassischer Mehrarbeit differenziert. HR-Systeme müssen entsprechend konfiguriert werden, um die korrekten Zuschläge automatisiert zu berechnen. Nicht zuletzt sollten Arbeitszeitkonten und Urlaubsansprüche im Zusammenhang mit der erhöhten Wochenarbeitszeit geprüft werden.

## 4. Steigende Ausbildungs- und Studienentgelte um 75 Euro monatlich

Auszubildende und Studierende im dualen Studium profitieren ab dem 1. Mai 2026 von einer weiteren Erhöhung ihrer monatlichen Entgelte um 75 Euro. Zusammen mit der bereits 2025 erfolgten Steigerung summiert sich das plus auf insgesamt 150 Euro. Diese deutliche Aufwertung soll die Attraktivität der Ausbildung im öffentlichen Dienst stärken und mehr junge Menschen für Verwaltungsberufe gewinnen.

Für Ausbildungsleitungen und Personalentwicklungsverantwortliche ergeben sich daraus konkrete Aufgaben: Stellenausschreibungen, Informationsmaterial und Karriereportale sollten mit den aktuellen Entgelten beworben werden, um im Wettbewerb um Nachwuchskräfte sichtbar zu bleiben. Außerdem müssen Ausbildungsverträge und interne Vergütungstabellen angepasst werden.

Auch intern ist Kommunikation wichtig, damit bestehende Auszubildende rechtzeitig über die Erhöhung informiert werden und Vertrauen in den Arbeitgeber aufbauen. Die Anpassung sollte zudem zum Anlass genommen werden, das gesamte Ausbildungsmarketing auf Aktualität zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren.

## 5. Zusätzlicher Urlaubstag ab 2027 – jetzt schon mitdenken

Obwohl der zusätzliche Urlaubstag erst ab 2027 in Kraft tritt, sollte HR diese Änderung bereits 2026 in die Planung einbeziehen. Die Einführung eines weiteren Urlaubstags wirkt sich auf Personaleinsatzplanung, Vertretungsregelungen und Dienstpläne aus – insbesondere in Bereichen mit ohnehung knapper Personaldecke.

Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig mit Führungskräften und Personalräten zu klären, wie die zusätzliche Urlaubsentlastung organisatorisch aufgefangen werden kann. Zudem sollten interne Softwarelösungen zur Urlaubsverwaltung rechtzeitig aktualisiert werden, damit die neuen Ansprüche ab 2027 automatisch korrekt abgebildet werden.

Auch die interne Kommunikation profitiert von frühzeitiger Vorbereitung: Wer Beschäftigten transparent macht, welche Verbesserungen schrittweise umgesetzt werden, stärkt das Employer Branding und die Bindung an die Organisation. HR fungiert hier als strategischer Übersetzer tariflicher Fortschritte in konkrete Arbeitgeberbotschaften.

## 6. Dynamisierung bestimmter Zulagen ab 2027

Ab 2027 werden bestimmte Zulagen im TVöD an die Tarifentwicklung gekoppelt und damit dynamisiert. Das bedeutet: Sie steigen künftig automatisch mit, wenn die Tabellenentgelte erhöht werden. Diese Regelung bringt für Beschäftigte mehr Planungssicherheit und verhindert schleichenden Kaufkraftverlust bei festen Zulagenbeträgen.

Für die Personalabteilung entsteht dadurch ein neuer Verwaltungsaufwand: Welche Zulagen konkret betroffen sind, muss zunächst geprüft und dokumentiert werden. Anschließend sollten Berechnungslogiken in Payroll-Systemen entsprechend angepasst werden, damit künftige Erhöhungen automatisiert erfolgen können.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, interne Stellenbeschreibungen und Vergütungsübersichten zu aktualisieren, um transparent zu machen, welche Zulagen dynamisiert sind und welche nicht. Gerade bei Neueinstellungen oder Höhergruppierungen kann diese Information entscheidend für die Attraktivität eines Stellenangebots sein.

## 7. Anpassung von Schicht- und Wechselschichtzuschlägen

Im Rahmen des Tarifabschlusses wurden auch die Zuschläge für Schichtdienst, Wechselschicht und Nachtarbeit erhöht bzw. neu geregelt. Diese Anpassungen wirken sich direkt auf Bereiche wie Ordnungsämter, Kliniken, Entsorgungsbetriebe oder Verwaltungen mit Bürgerservicezeiten außerhalb der Regelarbeitszeit aus.

HR muss sicherstellen, dass die neuen Zuschlagssätze ab den jeweiligen Stichtagen korrekt abgerechnet werden. Fehlerhafte Berechnungen führen nicht nur zu Nachzahlungen, sondern auch zu Vertrauensverlust und erhöhtem Verwaltungsaufwand. Deshalb sollten Zeiterfassungssysteme und Dienstplanungssoftware frühzeitig geprüft und konfiguriert werden.

Gleichzeitig bieten die erhöhten Zuschläge eine Chance, gezielt Arbeitszeitmodelle zu überarbeiten und die Attraktivität von Schichtdiensten zu stärken. Führungskräfte sollten in die Lage versetzt werden, transparent zu kommunizieren, welche finanziellen Vorteile bestimmte Arbeitszeitmodelle mit sich bringen.

## 8. Budgetplanung und Personalkostenrückstellungen aktualisieren

Die Summe aller tariflichen Änderungen – Entgelterhöhung, Sonderzahlung, Ausbildungsentgelte, Zuschläge – hat erhebliche Auswirkungen auf die Personalkosten. Gerade für mittlere und große Verwaltungen oder verwaltungsnahe Organisationen summieren sich selbst geringe Prozentsätze zu spürbaren Mehrausgaben.

Deshalb ist es unerlässlich, dass HR eng mit Finanzcontrolling und Haushaltsverwaltung zusammenarbeitet, um die tariflichen Steigerungen in Budgets, Rückstellungen und mittelfristige Finanzplanungen einzupreisen. Nur so können unerwartete Finanzlücken vermieden und Entscheidungen zu Stellenbesetzungen, Neueinstellungen oder Vergütungsanpassungen fundiert getroffen werden.

Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob bestehende Personalreports um eine tarifliche Vorschaukalkulation ergänzt werden können. Transparente Planungsgrundlagen erleichtern es, gegenüber politischen Gremien, Aufsichtsgremien oder Trägerorganisationen Personalkosten nachvollziehbar zu begründen.

## 9. Überprüfung von Stellenbewertungen und Eingruppierungen

Mit neuen Tabellenwerten und angepassten Sonderzahlungen sollten Personalabteilungen auch bestehende Eingruppierungen, Stellenbewertungen und Vertragsmuster unter die Lupe nehmen. Denn gerade in Grenzfällen können sich durch die tarifliche Entwicklung Verschiebungen ergeben, die eine Neubewertung erforderlich machen.

Besonders relevant ist dies bei Tätigkeiten, die zwischen zwei Entgeltgruppen liegen oder bei denen externe Vergleiche gezogen werden. Auch bei Neubesetzungen oder organisatorischen Umstrukturierungen sollte geprüft werden, ob die bisherige Eingruppierung noch angemessen ist – sowohl rechtlich als auch im Wettbewerb um Fachkräfte.

Inhouse-Schulungen zu tariflicher Stellenbewertung und Eingruppierung bieten hier eine gute Möglichkeit, interne Expertise aufzubauen und Entscheidungen rechtssicher zu treffen. Wer die Logik des TVöD versteht, kann Eingruppierungen nachvollziehbar begründen und Konflikte frühzeitig vermeiden.

## 10. Interne Kommunikation und Führungskräfte-Briefing vorbereiten

Die meisten tariflichen Änderungen werden für Beschäftigte erst dann greifbar, wenn sie verständlich kommuniziert werden. Deshalb sollte HR rechtzeitig interne FAQs, Infoblätter oder Intranetbeiträge erstellen, die die wichtigsten Neuerungen kompakt zusammenfassen und häufige Fragen beantworten.

Besonders wichtig ist es, Führungskräfte gezielt zu briefen. Sie sind die erste Anlaufstelle für Rückfragen aus den Teams und müssen in der Lage sein, tarifliche Regelungen korrekt zu erklären und einzuordnen. Ein gezieltes Führungskräfte-Briefing oder ein kurzes Update-Format kann hier Missverständnisse verhindern und Vertrauen stärken.

Auch Betriebsräte und Personalvertretungen sollten frühzeitig eingebunden werden, um gemeinsam an einer klaren, verständlichen Kommunikation zu arbeiten. Wer interne Stakeholder mitnimmt, sorgt für reibungslosere Umsetzung und höhere Akzeptanz der tariflichen Änderungen.

## Fazit: TVöD-Änderungen 2026 erfordern proaktive Vorbereitung

Die tariflichen Änderungen im TVöD 2026 sind mehr als reine Zahlenaktualisierungen. Sie erfordern operative Anpassungen in Entgeltabrechnung, Budgetplanung, Arbeitszeitmodellen und interner Kommunikation. Wer diese Veränderungen frühzeitig vorbereitet, vermeidet nicht nur Fehler und Nacharbeiten, sondern kann tarifliche Fortschritte auch gezielt für Employer Branding und Fachkräftegewinnung nutzen. Gerade für HR-Verantwortliche in Kommunen und verwaltungsnahen Organisationen lohnt es sich, die neuen Regelungen nicht nur zu kennen, sondern sie auch als Ausgangspunkt für strategische Personalentwicklung und Organisationsoptimierung zu verstehen. Spezialisierte Inhouse-Schulungen zu TVöD-Grundlagen, tariflicher Stellenbewertung und aktuellen Tarifänderungen unterstützen dabei, internes Know-how aufzubauen und rechtssichere Umsetzung im Arbeitsalltag zu gewährleisten.

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## Häufig gestellte Fragen zu Executive Coaching ROI:

#### Welche Entgelterhöhung gilt ab Mai 2026 im TVöD?

Ab Mai 2026 steigen die TVöD-Entgelte linear um 2,8 Prozent. Die Erhöhung erfolgt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrags öffentlicher Dienst. Personalverantwortliche müssen die neuen Tabellenwerte rechtzeitig in Payroll-Systeme einspielen und Budgets entsprechend anpassen. Eine frühzeitige Vorbereitung sichert eine reibungslose Umsetzung und vermeidet Abrechnungsfehler bei der Gehaltsabrechnung.

#### Wie verändert sich die Jahressonderzahlung im TVöD 2026?

Die Jahressonderzahlung wird ab 2026 gestaffelt nach Entgeltgruppen ausgezahlt. Höhere Entgeltgruppen erhalten prozentual oder absolut unterschiedliche Beträge. Diese Differenzierung erfordert eine präzise Systemkonfiguration in der Lohn- und Gehaltssoftware. Personalverantwortliche sollten die neuen Berechnungsgrundlagen prüfen und Mitarbeitende transparent über die individuellen Auswirkungen informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und die Transparenz zu wahren.

#### Warum ist die Anhebung der Ausbildungsentgelte um 75 Euro wichtig?

Die monatliche Erhöhung um 75 Euro stärkt die Attraktivität der Ausbildung im öffentlichen Dienst erheblich. Gerade im Wettbewerb um Nachwuchskräfte ist diese Anpassung ein wirksames Argument für Employer Branding. Personalverantwortliche können die Anhebung gezielt in Recruiting-Kampagnen kommunizieren und damit die Bewerberzahlen steigern. Eine rechtzeitige Anpassung der Ausbildungsverträge und Stellenausschreibungen ist erforderlich für die Organisation.

#### Wo können Beschäftigte ihre Arbeitszeit freiwillig erhöhen?

Beschäftigte haben ab 2026 die Möglichkeit, ihre wöchentliche Arbeitszeit freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Diese Option eröffnet Flexibilität für Personal und Organisation zugleich. Arbeitgeber müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen, Vergütungsregelungen und Arbeitszeitkonten entsprechend vorbereiten. Klare interne Regelungen und transparente Kommunikation sind notwendig, um die Option rechtssicher und bedarfsgerecht zu nutzen für alle Beteiligten.

#### Welche Schulungen bereiten HR auf TVöD Änderungen 2026 vor?

Inhouse-Seminare zu TVöD-Änderungen vermitteln Personalverantwortlichen rechtssichere Anwendung, korrekte Systemumsetzung und praxisnahe Fallbearbeitung. Sie decken Entgeltanpassungen, Jahressonderzahlung, Arbeitszeitoptionen und Ausbildungsentgelte ab. Solche Schulungen ermöglichen es, interne Prozesse effizient anzupassen, Fehler zu vermeiden und Führungskräfte gezielt zu befähigen. Eine frühzeitige Qualifizierung sichert Handlungsfähigkeit und stärkt die Umsetzungskompetenz in Ihrer Organisation nachhaltig für die Zukunft.

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Quellen und weiterführende Literatur

1. Tarif- und Entgelttabellen
  1. [Öffentlicher-Dienst.Info: Entgelttabelle TVöD VKA 2026](https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tvoed/vka?id=tvoed-vka-2026&matrix=1)
  2. [Kommunalforum: Entgelttabellen TVöD 2026-2027 für den öffentlichen Dienst](https://www.kommunalforum.de/entgelttabellen.php)
  3. [Öffentlicher-Dienst-News: TVöD-Entgelttabellen ab Mai 2026 (VKA, Bund, SuE)](https://oeffentlicher-dienst-news.de/tvoed-2026-gehaltserhoehung-im-oeffentlichen-dienst-bei-bund-und-kommunen/)
  4. [Öffentlicher-Dienst.de: Entgelttabelle TVöD Bund 2026](https://www.oeffentlichen-dienst.de/entgelttabelle/tvoed-bund.html)
2. Studien und PDFs
  1. [GEW: Entgelttabellen TVöD Bund und Kommunen 2025/2026 (PDF)](https://www.gew.de/index.php?t=f&f=69255&token=0245d5220a2e1e96d43a9d816268561463970e9c&sdownload=&n=Entgelttabelle-TVOED-08-2025-web.pdf)
3. Fachinformationen und Praxisartikel
  1. [Haufe Fachportal: TVöD-Tarifrunde für Kommunen und den Bund 2025](https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/tvoed-tarifrunde-2025-aktueller-stand_144_623026.html)
  2. [Tarifrunde 2025: Analyse der Tarifeinigung mit 5,8 % Gehaltsplus](https://www.oeffentlichen-dienst.de/tarifrunden/2025.html)
  3. [TVöD VKA: Detaillierte Tabellenanalyse für 2025 und 2026](https://www.oeffentlichen-dienst.de/alles-wichtige-rund-um-das-thema-gehalt/3555-tvoed-tabelle-analyse.html)
4. Medienberichte
  1. [Merkur: Höhere Jahressonderzahlung für TVöD-Beschäftigte ab 2026](https://www.merkur.de/verbraucher/steigt-2026-kraeftig-geldregen-fuer-tvoed-beschaeftigte-jahressonderzahlung-94202359.html)
  2. [Frankfurter Rundschau: TVöD-Gehaltserhöhung 2026 für Spitzenverdiener](https://www.fr.de/verbraucher/tvoed-gehaltserhoehung-2026-was-spitzenverdiener-im-oeffentlichen-dienst-jetzt-verdienen-zr-94310689.html)

## Medien
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